WTO-Abkommen über Fischereisubventionen tritt in Kraft
Centre William Rappard, 154, Rue de Lausanne, Sécheron, Pâquis, Genève, 1202, Schweiz/Suisse/Svizzera/Svizra
World Trade Organization
BESTÄTIGTTerminsicherheit: BESTÄTIGTAls fest angegebenWie fest die Quelle den Termin formuliert: bestätigt, geplant, geschätzt, verschoben oder unbestätigt.Alle Pins mit BESTÄTIGT anzeigen89 % SICHERHEITGesamtvertrauen: 89%Wie gut die Quelle und die Belege des Pins seine Termine stützen.Gewichteter Durchschnitt, wie fest 3 Belege einschließlich der Quelle die Start- und Endzeiten des Pins stützen; ein Beleg zählt für je 180 Tage, die er älter ist als der neueste, nur halb so vielAlle Pins mit mindestens 75 % Sicherheit anzeigenDie Annahmeseite der WTO[1][2][3] besagt: „Das Abkommen trat am 15. September 2025 in Kraft, nachdem zwei Drittel der WTO-Mitglieder das Protokoll förmlich angenommen hatten“; eine Uhrzeit wird nicht genannt.
Das erste WTO-Abkommen mit ökologischer Nachhaltigkeit im Kern trat in Kraft, nachdem zwei Drittel der Mitglieder es angenommen hatten, und verbietet Subventionen für illegale Fischerei, für die Befischung überfischter Bestände und für Fischerei auf der unregulierten Hohen See.
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