Frist für EU-Länder zur Umsetzung der Richtlinie gegen Gewalt an Frauen
European Commission, Rue de la Loi - Wetstraat, Quartier des Squares - Wijk van de Squares, European Quarter, Brussels, Brussels-Capital, 1040, Belgium
European Union
GEPLANTTerminsicherheit: GEPLANTAls geplant angegebenWie fest die Quelle den Termin formuliert: bestätigt, geplant, geschätzt, verschoben oder unbestätigt.Alle Pins mit GEPLANT anzeigen78 % SICHERHEITGesamtvertrauen: 78%Wie gut die Quelle und die Belege des Pins seine Termine stützen.Gewichteter Durchschnitt, wie fest 3 Belege einschließlich der Quelle die Start- und Endzeiten des Pins stützen; ein Beleg zählt für je 180 Tage, die er älter ist als der neueste, nur halb so vielAlle Pins mit mindestens 75 % Sicherheit anzeigenEuropäische Kommission: „Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht und nationale Politik umzusetzen.“[1]
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie (EU) 2024/1385, das erste EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, bis zum 14. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen; dazu zählen die neuen Straftatbestände weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Cyberstalking und die Weitergabe intimer Bilder ohne Zustimmung.
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