EU unterzeichnet Entgelttransparenz-Richtlinie zur Schließung des Gender Pay Gap
Bâtiment Louise-Weiss, 1, Allée du Printemps, Wacken, Robertsau, Strasbourg, Bas-Rhin, Collectivité européenne d'Alsace, Grand Est, France métropolitaine, 67070, France
European Union
BESTÄTIGT88 % SICHERHEITDie Richtlinie ist „vom 10. Mai 2023“ und „Geschehen zu Straßburg am 10. Mai 2023“; sie enthält keine Verfallsklausel und bleibt daher unbefristet in Kraft (die Mitgliedstaaten mussten sie „bis zum 7. Juni 2026“ umsetzen, Artikel 34 Absatz 1).[1]
Die am 10. Mai 2023 in Straßburg unterzeichnete Richtlinie (EU) 2023/970 gibt Bewerbern das Recht, eine Gehaltsspanne zu erfahren, verbietet Fragen nach dem bisherigen Gehalt und verpflichtet Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten, Zahlen zum Gender Pay Gap zu veröffentlichen.
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