Originaltitel: First EU Gender Pay Gap Reports Due Under the Pay Transparency Directive
Der erste Eintrag ist immer die Quelle des Pins. Die Gesamtsicherheit ist ein gewichteter Durchschnitt, wie fest jeder Beleg die oben verwendeten Start- und Endzeiten stützt; ein Beleg zählt für je 180 Tage, die er älter ist als der neueste, nur halb so viel.
Artikel 9 Absätze 2 und 3: Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten sowie solche mit 150 bis 249 Beschäftigten „müssen bis zum 7. Juni 2027“ die Angaben für das vorangegangene Kalenderjahr übermitteln.
Some of the four on-time states delayed parts of the obligations beyond the directive's dates; Greece's main obligations start on 1 November 2026.[1]
Employers with 150-249 employees report by 7 June 2027 and every three years after; more than 250 by 7 June 2027 and annually; 100-149 by 7 June 2031; some countries propose lower thresholds.[1]
Most member states had not transposed the directive at the June 2026 deadline, so the national rules behind the first reports are still being written in many countries.[1]
The official record of the directive that sets the 2027 reporting date.[1]
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