Richterin Brinkema erspart Google im Ad-Tech-Kartellverfahren die Abspaltung von AdX
Albert V. Bryan United States Courthouse, 401 Courthouse Square, Alexandria, VA 22314, United States
Google
BESTÄTIGTTerminsicherheit: BESTÄTIGTAls fest angegebenWie fest die Quelle den Termin formuliert: bestätigt, geplant, geschätzt, verschoben oder unbestätigt.Alle Pins mit BESTÄTIGT anzeigen89 % SICHERHEITGesamtvertrauen: 89%Wie gut die Quelle und die Belege des Pins seine Termine stützen.Gewichteter Durchschnitt, wie fest 6 Belege einschließlich der Quelle die Start- und Endzeiten des Pins stützen; ein Beleg zählt für je 180 Tage, die er älter ist als der neueste, nur halb so vielAlle Pins mit mindestens 75 % Sicherheit anzeigenDie Anordnung des Gerichts (ECF 1857) trägt den Vermerk „Unterzeichnet von Bezirksrichterin Leonie M. Brinkema am 2.9.2026“ und wurde am 02.09.2026 ins Register eingetragen.[1]
Richterin Leonie Brinkema wies den Antrag des US-Justizministeriums zurück, Google zum Verkauf seiner Anzeigenbörse AdX zu zwingen, und ordnete stattdessen Verhaltensauflagen unter Aufsicht eines Monitors und eines technischen Ausschusses an. Die Feststellung, dass Google den Ad-Tech-Markt monopolisiert hat, bleibt bestehen.