Frist für EU-Länder zur Umsetzung der Richtlinie gegen Gewalt an Frauen
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European Union
GEPLANT78 % SICHERHEITEuropäische Kommission: „Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht und nationale Politik umzusetzen.“[1]
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie (EU) 2024/1385, das erste EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, bis zum 14. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen; dazu zählen die neuen Straftatbestände weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Cyberstalking und die Weitergabe intimer Bilder ohne Zustimmung.