Erste Gender-Pay-Gap-Berichte nach der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie fällig
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European Union
GEPLANTTerminsicherheit: GEPLANTAls geplant angegebenWie fest die Quelle den Termin formuliert: bestätigt, geplant, geschätzt, verschoben oder unbestätigt.Alle Pins mit GEPLANT anzeigen78 % SICHERHEITGesamtvertrauen: 78%Wie gut die Quelle und die Belege des Pins seine Termine stützen.Gewichteter Durchschnitt, wie fest 5 Belege einschließlich der Quelle die Start- und Endzeiten des Pins stützen; ein Beleg zählt für je 180 Tage, die er älter ist als der neueste, nur halb so vielAlle Pins mit mindestens 75 % Sicherheit anzeigenArtikel 9 Absätze 2 und 3: Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten sowie solche mit 150 bis 249 Beschäftigten „müssen bis zum 7. Juni 2027“ die Angaben für das vorangegangene Kalenderjahr übermitteln.[1]
Arbeitgeber in der EU mit 150 oder mehr Beschäftigten müssen ihre ersten Gender-Pay-Gap-Berichte für 2026 bis zum 7. Juni 2027 nach der Entgelttransparenz-Richtlinie einreichen; Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen danach jährlich berichten.